Korbach/Wiesbaden. Vereinsarbeit mit Hilfe digitaler Technologien effizienter, moderner und nachhaltiger zu gestalten. Das ist das Ziel des Förderprogramms „Ehrenamt digitalisiert!“ des Hessischen Ministeriums für Digitalisierung und Innovation. Auch im siebten Jahr ist die Nachfrage der ehrenamtlichen Institutionen ungebrochen hoch. 2026 werden 146 Vereine gefördert, darunter auch sieben Vereine aus dem Landkreis Waldeck-Frankenberg mit einer Gesamtsumme von 55.044 Euro. Digitalministerin Prof. Dr. Kristina Sinemus hat Förderungen in Höhe von 10.649 Euro an den Verein für Burg- und Heimatgeschichte Hatzfeld e. V., 9.598 Euro an den SV 1929 Ittertal e.V., 7.200 Euro an den Verein zur Erhaltung alten Kultgutes Goddelsheim e.V., 7.020 Euro an den Sportverein Rot-Weiß Ellershausen 1923 e.V. , 6.999 Euro an den Männergesangverein 1886 Bottendorf e.V., 6.962 Euro an den Schützenverein 1966 Orketal Niederorke e.V., 6.616 Euro an den Skiclub Usseln e.V. auf den Weg gebracht. „Wer sich ehrenamtlich engagiert, soll seine Zeit möglichst für die Menschen und die Sache einsetzen können – nicht für Verwaltung und Bürokratie. Digitale Anwendungen können Vereine dabei unterstützen, Abläufe zu vereinfachen und organisatorische Aufgaben effizienter zu bewältigen. Das entlastet Ehrenamtliche und schafft Freiräume für das, was wirklich zählt: das Engagement für die Gemeinschaft“, sagte Digitalministerin Sinemus.
Hintergrund
Das Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ wurde 2020 im Haus der Digitalministerin initiiert, um den digitalen Wandel in ehrenamtlichen Organisationen, insbesondere im Bereich der internen Verwaltung, zu unterstützen. Seitdem haben rund 1.130 gemeinnützige Institutionen Beträge zwischen 5.000 und 15.000 Euro erhalten. Im Landeshaushalt stehen in diesem Jahr 1,5 Millionen Euro für „Ehrenamt digitalisiert!“ zur Verfügung. Das Gesamtbudget in den sechs Jahren belief sich auf rund 10,7 Millionen Euro. Mit dem Förderprogramm „Ehrenamt digitalisiert!“ können gemeinnützige Institutionen, deren hessische Dachverbände sowie gemeinnützige juristische Personen des Privatrechts Unterstützung für Digitalisierungsvorhaben beantragen. Der Schwerpunkt der Digitalisierungsvorhaben muss auf der internen Verwaltung oder Struktur der Organisation liegen, wie beispielsweise der Mitgliederverwaltung oder digitalen Besprechungen sowie der Gewinnung neuer Mitglieder. Darüber hinaus können Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen wie zum Beispiel zum Umgang mit den neuen Technologien oder zur Einführung neuer Abläufe und Prozesse gefördert werden.


